Checkliste - Was tun nach Spätfrostschäden im Weinberg?
zu 100% geschädigte Anlagen |
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Geschädigte Triebe an der Bogrebe nicht ausbrechen - neu austreibende Beiaugen könnten zerstört werden.
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keine Eingriffe an Bogrebenmitte und -ende, wenn alle Gescheine erforen sind. Haben Gescheine den Frost unbeschadet überstanden, muss die Traubenzone offen gehalten werden, um Fäulnis während der Reife zu vermeiden.
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Reben mit vollständigen Erfrierungen der Triebe bilden meist aus schlafenden Augen im Altholz neue Triebe. Auch diese werden als Fruchtruten für das folgende Jahr herangezogen.
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die als Fruchtruten vorgesehenen Triebe möglichst gut frei stellen, damit fruchtbare Knospen gebildet werden und diese Ruten im kommenden Jahr Trauben entwickeln.
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Müssen die Stöcke neu aufgebaut werden, ist ein Herbizideinsatz oder das Arbeiten mit Unterstockpflegegeräten ausgeschlossen, um die empfindlichen Neutriebe nicht zu schädigen.
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Vollständig geschädigte Anlagen, die ohnehin in den nächsten Jahren gerodet werden sollten, können bereits jetzt gerodet werden, um Bewirtschaftungskosten zu sparen. Achtung! - Die Rodung ist in der Weinbaukartei zu melden.
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teilgeschädigte Anlagen
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warten bis abgestorbene und eingetrocknete Triebe und Blätter von alleine abfallen. Falls dies nicht geschieht, diese entfernen, um die Gefahr von Botrytisinfektionen zu mindern.
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bei teilweise geschädigten Trieben bilden sich weiter Geiztriebe. Solche Triebe sollten bis auf den ersten neu austreibenden basalen Geiztrieb zurückgeschnitten werden. Diese Geiztreibe können im kommenden Winter als Fruchtruten für das folgende Jahr verwendet werden.
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ein erneuter Austrieb kann zur Bildung von Gescheinen und Trauben führen. Sind die Frostschäden früh in der Vegetationzeit entstanden, können auch solche Trauben noch vollständig ausreifen. Trauben aus nicht erforenen Gescheinen und Trauben aus Neutrieben führen zu einer unterschiedlichen Reife. In solchen Fällen müssen mindestens zwei Lesetermine eingeplant werden.
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Wenn geschädigte Stammaustriebe nicht vollständig absterben, müssen diese wie normal mechanisch oder chemisch entfernt werden.
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Die Laubarbeiten müssen wie in nicht geschädigten Weinbergen so durchgeführt werden, dass eine ausreichende Belichtung von neuen Fruchtruten und Trauben gewährleistet ist.
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Junganlagen
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Reben in Junganlagen treiben meistens aus dem Stammkopf wieder aus. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten vom Veredelungskopf aus 3 - 5 neue, um den alten Stamm verteilte Neutriebe aufgebunden werden. Beim Nachziehen nur eines Triebes besteht die Gefahr, dass erstens dieser Trieb zu kräftig wird und nicht ausreift und zweitens die gegenüberliegende Stammseite keilförmig nach unten abstirbt. Das schafft Eintrittspforten für Schädlinge und Pilze.
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Pflanzenschutz
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Pflanzenschutzmaßnahmen wie in den nicht vom Spätfrost geschädigten Weinbergen durchführen.
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Bodentriebe sind einer Infektion durch Primärsporen der Peronospora besonders ausgesetzt. Da die Neutriebe besonders anfällig sind, ist ein konsequenter, vorbeugender Pflanzenschutz nötig.
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Bodenpflege und Düngung
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wenn wenig oder kein Ertrag zu erwarten ist, keine mineralische und organische Stickstoffdüngung durchführen, auch keine Blattdüngung.
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ebenso keine oder höchstens eine sehr flache Bodenbearbeitung durchführen, um eine erhöhte Stickstofffreisetzung im Boden zu vermeiden und damit ein zu starkes Triebwachstum zu verhindern. Mulchhäufigkeit der Dauerbegrünung verringern. Falls eine Winterbegrünung noch nicht umgebrochen ist, diese zunächst nur mulchen und erst umbrechen, wenn eine zu geringe Bodenfeuchte dies nötig macht. |